Manuela Peckmann
             #DRANBLEIBEN21

Fragen und Antworten

An dieser Stelle beantworte ich Fragen, die mir bei Veranstaltungen oder Hausbesuchen gestellt wurden und die von allgemeinem Interesse sind.

Warum muss ich das Laub von Gemeindebäumen entsorgen und wer schneidet überhaupt die Bäume?

Das Laub von Bäumen muss grundsätzlich von demjenigen entsorgt werden, auf dessen Grundstück es "landet". Das kann mitunter einen gänze Menge sein. Viele der Gemeinden in der Samtgemeinde Brome stellen deshalb im Herbst Container auf, in denen man das Laub der gemeindlichen Bäume entsorgen kann. Bitte frgaen Sie bei Bedarf direkt bei Ihrer Gemeinde nach.

Für den Baumschnitt ist grundsätzlich der Eigentümer zuständig. Nicht immer bekommt der Eigentümer mit, wie schnell die Äste gewachsen sind. Wenn Äste über Ihr Grundstück hängen suchen Sie deshalb am besten das Gespräch mit dem Eigentümer.

Kommt ein Gymnasium nach Rühen?

Schulträger für Gymnasien ist  der Landkreis Gifhorn. Dieser hält die Gymnasien für die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis auch grundsätzlich in seinem Kreisgebiet vor.

Viele Schülerinnen und Schüler aus den Samtgemeinden Brome und Boldecker Land möchte jedoch lieber ein Gymnasium im Stadtgebiet Wolfsburg besuchen, weil dies näher und besser zu erreichen ist. Hierfür setzen wir uns seit vielen Jahren ein. Der Landkreis Gifhorn hat dies anerkannt und mit der Stadt Wolfsburg eine entsprechende Beschulungsvereinbarung getroffen. Danach können z. B. die Kinder aus Rühen grundsätzlich ein Gymnasium in Wolfsburg besuchen. Ein Anspruch, bei einem bestimmten Gymnasium aufgenommen zu werden, besteht jedoch nicht. Die Platzvergabe erfolgt im Rahmen der freien Kapazitäten der Gymnasien in Wolfsburg.

Veränderungen könnte es geben, wenn die Stadt Wolfsburg die Plätze für die eigenen Schuülerinnen und Schüler benötigt und keine ausreichenden Kapazitäten für auswärtige Schülerinnen und Schüler vorhanden sind. In dieser Situation müssten sich der Landkreis Gifhorn ggf. mit einem weiteren Gymnasium befassen, welches dann grundsätzlich auch in Rühen entstehen könnte.

Konkrete Überlegungen des Landkreises Gifhorn sind mir jedoch nicht bekannt.

Wie haben sich die Schließzeiten in den Kitas verändert?

Die Schließzeiten in den Kitas wurden zum Kitajahr 2021/2022 um vier Tage reduziert und liegt nun zwischen 18 und 22 Tagen. Dies hat der Samtgemeinderat im März 2021 beschlossen, um eine flexiblere Gestaltung der Kinderbetreuung und eine Verbesserung des Angebotes der Kindertagesstätten zu erreichen.

Was mache ich, wenn ich nur 20 Tage Urlaub habe und die Kita länger zu hat?

Während der Schließzeit im Sommer und um Weihnachten werden an ausgewählten Kita-Standorten ServiceGruppen angeboten, für die das Kind angemeldet werden kann. An den fachtagungsbedingten Schließtagen gibt es eine Notfalllösung in Kooperation mit anderen Trägern.

Warum reduziert sich die Betreuungszeit in der Kita, wenn ein Sorgeberechtigter seine Erwerbstätigkeit reduziert oder in Elternzeit geht?

Zunächst besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung im Umfang von vier Stunden. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf bedarfsgerechte Betreuung. Der Bedarf ist nachzuweisen. Bei der Anmeldung des Kindes werden deshalb diverse Punkte abgefragt. Begründet sich ein Betreuungsbedarf durch die Erwerbstätigkeit und wird diese reduziert oder entfällt, so reduziert sich dadurch grundsätzlich auch der Betreuungsbedarf des Kindes auf vier Stunden. Anders sieht es aus, wenn sich der weitergehende Betreuungsbedarf aus z.B. pädagogischen Gründen ergibt


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